Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Wiederverkäufer (B2B) der ZONISTA GmbH - Destination Travel Experts (ZONISTA)

§ 1      Geltungsbereich

  1. Diese Bestimmungen gelten für alle zwischen ZONISTA und Reiseveranstaltern, Reiseanbietern, Reisebüros und sonstigen Unternehmen (Vertragspartner) abgeschlossen Verträge, deren Inhalt die Planung, Zusammenstellung und Durchführung von Reisedienstleistungen für Gruppen- und Individualreisende ist (Reisevertrag).
  2. Die Beauftragung von ZONISTA mit der Erstellung eines Reiseangebots sowie der Abschluss eines Reisevertrages stehen unter der Bedingung, dass der Vertragspartner in die Geltung dieser AGB durch Nichtwidersprechen einwilligt.
  3. Regelungen, die von diesen Bestimmungen abweichen, haben nur dann Gültigkeit, wenn ZONISTA diese ausdrücklich anerkennt.

§ 2      Leistungen ZONISTA

  1. Das Geschäftsmodell von ZONISTA besteht darin, dem Vertragspartner Reiseleistungen zusammenzustellen, die diese an die Reiseenden als eigene Reiseleistung unter eigenem Namen zu eigenen Konditionen anbieten.
  2. Im Verhältnis zu den Reisenden tritt nicht ZONISTA, sondern der Vertragspartner oder ein von diesem benannter Dritter als Reiseveranstalter im Sinne von § 651a Abs. 1 S. 1 BGB auf. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner nur einzelne Reiseleistungen – beispielweise Bus-, Flug- oder Schiffstransfer, Unterkunft, Verpflegung, Eintrittskarten – bei ZONISTA erwirbt oder sich seinerseits auf die Vermittlung von Reiseleistungen an Dritte, die keine Reisenden sind, beschränkt.
  3. Ziffer 2 findet auch dann Anwendung, wenn ZONISTA vom Vertragspartner mit der Erbringung von Reisedienstleistungen beauftragt wird oder wenn der Vertragspartner Reisedienstleistungen von ZONISTA an Reisende vermittelt.

§ 3      Vertragsschluss

  1. Die Angaben aus Katalogen oder Online-Veröffentlichungen von ZONISTA sind lediglich Programmvorschläge, welche eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss darstellen. Der Vertragspartner ist an ein abgegebenes Angebot zwei Wochen gebunden.
  2. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung oder einer Angebotsbestätigung von ZONISTA beim Vertragspartner zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
  3. Eine vom Angebot abweichende Annahmeerklärung von ZONISTA stellt ein neues Angebot dar, an das ZONISTA zehn Tage gebunden ist.
  4. ZONISTA übermittelt dem Vertragspartner nach Vertragsschluss eine Bestätigung, welche alle vom Reisevertrag umfassten Leistungen enthält.

§ 4      Leistungsänderungen

  1. ZONISTA ist berechtigt, die geschuldeten Reiseleistungen nach Vertragsschluss abzuändern – beispielsweise Austausch von Charter- gegen Linienflug, Austausch der Fluggesellschaft, Austausch der Unterkunft gegen Unterkunft derselben oder höherwertigeren Kategorie, Änderung von Abfahrts- oder Ankunftszeiten, Austausch oder Änderung einzelner Programmpunkte – soweit dies den Umständen nach notwendig ist und der Gesamtzuschnitt der Reise nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Diese Berechtigung besteht nicht, wenn ZONISTA den Eintritt dieser Umstände treuwidrig zu vertreten hat.
  2. Im Falle einer Änderung ist ZONISTA verpflichtet, den Vertragspartner von der Änderung und den der Änderung zugrundeliegenden Umständen unverzüglich zu informieren.
  3. Sofern die Änderung einen wesentlichen Bestandteil betrifft oder das Gesamtkonzept der Reise erheblich modifiziert, ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb einer von ZONISTA gesetzten angemessenen Frist

Erfolgt innerhalb der Frist keine Reaktion gilt die Änderung als angenommen.

  1. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

§ 5      Preise/Preisänderungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Reisepreis ein Pauschalpreis für eine maximale Anzahl von Reisenden. Im Falle einer teilnehmerbezogenen Berechnung richtet sich der Reisepreis nach der Anzahl der tatsächlich teilnehmenden Personen.
  2. ZONISTA ist gegenüber dem Vertragspartner unter Angabe zur Berechnung des neuen Preises, zur Erhöhung des Reisepreises berechtigt, soweit dadurch

Rechnung getragen wird. Dabei wird ZONISTA die vor Vertragsschluss für die jeweilige Reiseleistung kalkulierten Kosten von dem Neupreis in Abzug bringen und die sich daraus ergebende Differenz auf den vereinbarten Reisepreis hinzurechnen.

  1. Sollten aufgrund von Änderungen die Kosten für ZONISTA niedriger sein, wird ZONISTA ihrer Verpflichtung zur Herabsetzung des Reisepreises nachkommen und eventuell bereits bezahlte Mehrbeträge erstatten.
  2. ZONISTA ist verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnis des für die Erhöhung ursächlichen Grundes klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen. Die Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
  3. Bei einer Erhöhung des Reisepreises von mehr als acht Prozent ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6      Zahlungsbedingungen

  1. Mit Abschluss des Reisevertrages hat der Vertragspartner eine Anzahlung zu leisten, deren Höhe zwischen den Parteien vereinbart wird (Vorauszahlung). Der vollständige Reisepreis ist zwei Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei ZONISTA. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn weniger als zwei Wochen, ist der Reisepreis sofort vollständig zur Zahlung fällig.
  2. Nicht von der Vorauszahlung erfasst sind Eintrittskarten für Sport-, Musik-, Theater oder sonstige kulturelle Veranstaltungen sowie für Ausstellungen, Museen, Parks oder vergleichbare Orte. Diese Kosten sind einschließlich etwaiger Vorverkaufs-, Reservierungs- oder sonstiger Gebühren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Zahlung fällig.
  3. Auf etwaig abweichende Zahlungsmodalitäten, beispielsweise zum Zwecke der Kontingentsicherung bei Flugreisen, wird in den individuellen Angeboten von ZONISTA ausdrücklich hingewiesen.
  4. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind im Reisepreis nicht enthalten die Kosten für Nebenleistungen wie die Beantragung von Visa. Diese sind mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

§ 7      Stornierung des Kunden/Bearbeitungsentgelte/Entschädigungsanspruch

  1. Der Vertragspartner hat das Recht, den Reisevertrag vor Reisebeginn jederzeit zu stornieren. In diesem Fall verliert ZONISTA den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises.
  2. Anstelle des Reisepreises ist ZONISTA berechtigt, die Zahlung von Stornierungsgebühren als angemessene Entschädigung für entstandene Aufwendungen zu verlangen. Vorbehaltlich abweichender Regelungen belaufen sich die Stornierungsgebühren bei
  1. Reisen, die eine oder mehrere Beförderungen per Flugzeug beinhalten,
  1. Sonstigen Reisen

Dies gilt nicht, wenn die Stornierung oder der Nichtantritt der Reise auf einem Umstand beruht, den ZONISTA zu vertreten hat oder wenn am Ort der Reise oder in unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen

  1. Änderungen bzw. Korrekturen (name-change) für Flugbuchungen werden mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 pro Ticket berechnet.
  2. Die Kosten für Eintrittskarten für Sport-, Musik-, Theater oder sonstige kulturelle Veranstaltungen sowie für Ausstellungen, Museen, Parks oder vergleichbare Orte (§ 6 Nr. 1 S. 2) werden nur insoweit erstattet, wie dies nach den Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters möglich ist. ZONISTA erklärt, sich um die Umbuchung oder Rückgabe solcher Eintrittskarten zu bemühen; der Vertragspartner ist damit einverstanden, eventuell dafür gegenüber ZONISTA erhobene Kosten zu tragen.
  3. Das Recht des Vertragspartners, den Nachweis zu führen, dass ZONISTA im Zusammenhang mit der Stornierung oder dem Nichtantritt der Reise keine oder geringere als die in Nr. 2 aufgeführten Kosten entstanden sind, bleibt unberührt. ZONISTA behält sich ausdrücklich vor, im Falle einer Stornierung oder eines Nichtantritts eine höhere als die pauschale Gebühr zu verlangen, soweit diese tatsächlich entstanden und nachgewiesen ist.
  4. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte beider Parteien bleiben unberührt.

§ 8      Reisemängel

  1. Die Haftung von ZONISTA für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche wegen eines Mangels bestehen nur, wenn dieser unverzüglich telefonisch, per E-Mail oder Fax angezeigt und ZONISTA eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde.
  2. ZONISTA haftet nicht für solche Mängel, die auf zusätzlichen, nicht von ZONISTA, sondern vom Vertragspartner angebotenen Reisedienstleistung beruhen.
  3. Ein auf einem Mangel beruhender Anspruch besteht nur, wenn der Mangel innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber ZONISTA angezeigt wird. Bei der Berechnung der Monatsfrist wird der Tag des Reiseendes nicht mitgerechnet.
  4. Ansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ZONISTA, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ZONISTA beruhen, verjähren in zwei Jahren. Selbiges gilt für Ersatzansprüche für Schäden, die ZONISTA, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe von ZONISTA vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
  5. Die Verjährungsfrist für alle übrigen Ansprüche des Vertragspartners infolge von Mängeln beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.

§ 9      Haftung

  1. Die vertragliche Haftung von ZONISTA für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden von ZONISTA weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder ein von ZONISTA beauftragter Leistungsträger den Schaden zu verantworten hat. Im Übrigen gilt § 651h Abs. 2 BGB entsprechend, so dass haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen – beispielsweise EGV 261/2004 oder EGV 889/2002 – und auf die sich ein von ZONISTA eingesetzter Leistungsträger berufen kann, auch zu Gunsten von ZONISTA gelten
  2. Die deliktische Haftung von ZONISTA für Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden von ZONISTA weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde. Darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Abkommen – beispielsweise dem Montrealer Abkommen – bleiben unberührt.
  3. ZONISTA haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Fremdleistungen – insbesondere Sport-, Musik-, Theater oder sonstigen kulturellen Veranstaltungen, Besuchen von Ausstellungen, Museen, Parks oder vergleichbaren Orten, Benutzung von Beförderungsmitteln – soweit diese ausdrücklich als solche gekennzeichnet oder als solche eindeutig erkennbar sind, es sei denn, dass eine Pflichtverletzung von ZONISTA für den Eintritt des Schadens ursächlich ist.
  4. Kommt es infolge von höherer Gewalt, insbesondere nicht oder nicht mit angemessener Vorfrist angekündigte Streiks, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Unfällen, Sabotage oder sonstigen vergleichbaren unabwendbaren Ereignissen zu Verzögerungen oder zum Ausfall von Reiseleistungen, wird ZONISTA sich bemühen, im Rahmen der vorhandenen und zumutbaren Möglichkeiten Ersatzleistungen anbieten. Eine Haftung von ZONISTA auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
  5. Für die korrekte Weitergabe von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und anderer vergleichbarer länderspezifischer Bestimmungen an die Reisenden ist der Vertragspartner verantwortlich. ZONISTA haftet nicht für

Die gegebenenfalls von ZONISTA herausgegebenen Länderinformationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit; die darin enthaltenen Angaben sind ohne Gewähr.

§ 10    Datenschutz

  1. ZONISTA erhebt im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss personenbezogene Daten, welche für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Reisevertrag notwendig sind.
  2. Soweit es zur Erfüllung der mit dem Reisvertrag eingegangenen Verpflichtungen erforderlich ist, werden diese Daten elektronisch gespeichert, verarbeitet und an Dritte, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrages einbezogen sind (Hotels, Veranstalter, Transportunternehmen, Fluggesellschaften), übermittelt.

§ 11    Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

  1. Die rechtlichen Beziehungen zwischen ZONISTA und dem Vertragspartner unterliegen deutschem Recht. Die Regelungen des UN-Kaufrechts nach dem CISG wird ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort für die Erfüllung von Leistungs- und Zahlungsverpflichtungen ist der Geschäftssitz von ZONISTA.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von ZONISTA. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Das Recht von ZONISTA, am Sitz des Vertragspartners zu klagen, bleibt unberührt.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Vielmehr gilt jene Regelung, welche ZONISTA und der Vertragspartner bei Berücksichtigung der jeweiligen Interessenlage unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen hätten.

Diese AGB und Hinweise gelten für:

ZONISTA GmbH - Destination Travel Experts (ZONISTA)
Goethestr. 36 | D-50858 Köln
Tel.: +49 (0) 221 1680 - 14-0
Fax: +49 (0) 221 1680 - 14-11
E-Mail: infozonista.de
Geschäftsführer: Alfred Becker
Amtsgericht Köln HRB 93655
Umsatzsteuer-ID: DE 273 461 886

Stand: 1. Juli 2018